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Richtlinien für die Teilnahme deutscher Feuerwehren an Feuerwehrleistungsbewerben in Österreich und Südtirol
- Grundsätzliches
1.1 Die Teilnahme deutscher Feuerwehren an Feuerwehrleistungsbewerben in Österreich und Südtirol ist aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen der nationalen Feuerwehrverbände von Österreich, Südtirol und der Bundesrepublik Deutschland geregelt.
1.2 Diese Richtlinien gelten für die offiziellen
von den Bundes-/Landesfeuerwehrverbänden ausgerichteten Feuerwehrleistungsbewerbe
- nach den Bestimmungen für den Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen (FLA) in Bronze und Silber des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes
- nach den Bestimmungen für den Feuerwehrleistungsbewerb in Kärnten.
Hinweis: Der Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen in Gold des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ist kein Mannschaftsbewerb; es können nur Einzelpersonen teilnehmen, die das Feuerwehrleistungsabzeichen in Silber bereits besitzen. Besondere Teilnahmebedingungen können beim Deutschen Feuerwehrverband e.V., Bundesgeschäftsstelle, Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin, angefordert werden.
1.3 Die deutschen Bewerbsgruppen erkennen mit der Vorlage der Anmeldung (siehe Ziffer 2.3) diese Richtlinien des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und die betreffenden Bewerbsbestimmungen (Ziffer 1.2) an. Die Entscheidungen der Bewerbsleitung werden anerkannt; es wird auf Einsprüche vor, während und nach dem Bewerb verzichtet.
1.4 Frauengruppen bzw. gemischte
Gruppen der deutschen Feuerwehren können nur dann eine Starterlaubnis erhalten, wenn das Gastland hierfür Bewerbergruppen vorgesehen hat bzw. wenn das Gastland dem DFV eine Einwilligung zum Start erteilt.
1.5 Jugendfeuerwehren können nicht an diesen Bewerben teilnehmen. Sie können nur an den jeweiligen Jugendfeuerwehr-Bewerben teilnehmen.
- Antrag
2.1 Für die Teilnahme an Feuerwehrleistungsbewerben in Österreich und Südtirol (Landesfeuerwehrbewerb) ist eine Starterlaubnis des DFV erforderlich. Die Erteilung der Starterlaubnis
richtet sich nach Ziffer 3.1.
Entsprechende Anträge zur Erteilung der Starterlaubnis sind zu richten an:
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin
2.2 Antragsunterlagen für das laufende Jahr können bis Ende Februar beim DFV angefordert werden.
2.3 Die Anmeldung unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks muss
für Bewerbe in Tirol bis spätestens 1. April d.J.
für das übrige Ausland bis spätestens 15. April d.J.
der Bundesgeschäftsstelle vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
Später eingehende Anmeldungen können im laufenden Jahr nicht berücksichtigt werden.
2.4 Der Termin der Abnahme der Trainingsleistung darf zeitlich bis spätestens zum 1. Oktober des Vorjahres zurückliegen, wenn sich die Zusammensetzung der Gruppe für den Feuerwehrleistungsbewerb, für den eine Starterlaubnis beantragt wird, zwischenzeitlich nicht verändert.
- Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Die im Training erreichte Leistung muss durch zwei vom DFV zugelassene Abnahmeberechtigte geprüft und im Anmeldevordruck bestätigt werden.
- Voraussetzung zur Erteilung einer Starterlaubnis ist, dass die Bewerbsgruppe im Training mindestens 350 Gutpunkte erreicht hat.
- Für Frauengruppen gilt eine Mindestpunktzahl von 320 Gutpunkten. (siehe auch Ziffer 1.4)
- Beim Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen der Stufen I, II, III und IV in Kärnten (KLFV) ist im Training eine Mindestpunktzahl der entsprechenden Stufe erforderlich.
3.2 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- Bestimmungen für den Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen
(FLA) in Bronze und Silber
des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes in der jeweils gültigen
Fassung
- Durchführungsbestimmungen für den Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen
(KLFV) der Stufen I, II, III und IV in Kärnten
in der jeweils gültigen Fassung
3.3 Den Mitgliedsverbänden des DFV wird es freigestellt, für die Feuerwehren ihres Bundeslandes in Abstimmung mit dem DFV ergänzende Festlegungen zur Teilnahme zu treffen. Diese sind Bestandteil dieser Richtlinien.
- Anmeldung
im Ausland
4.1 Die Anmeldung aller Bewerbsgruppen beim ausländischen Veranstalter erfolgt ausschließlich durch den Deutschen Feuerwehrverband nach Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen.
4.2 Die speziellen Bewerbsunterlagen (Teilnehmerlisten, Veranstaltungsprogramm usw.) gehen den vom DFV gemeldeten Bewerbsgruppen vom ausländischen Veranstalter unmittelbar zu. Die sich daraus ergebenden notwendigen Meldungen sind dem Veranstalter von der Bewerbsgruppe ordnungsgemäß und termingerecht direkt einzureichen.
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Organisationshinweise
5.1 Die durch Training, Abnahme der Trainingsleistung und den Start im Ausland entstehenden Kosten gehen zu Lasten der jeweiligen Bewerbsgruppe.
5.2 Der Deutsche Feuerwehrverband benennt für die Veranstaltung "Feuerwehrleistungsbewerbe im Ausland", an der eine größere Anzahl deutscher Bewerbsgruppen teilnimmt, einen Delegationsleiter als Verantwortlichen für diese Delegation.
5.3 Den deutschen Bewerbsgruppen, die den gemeinsamen Absprachen bzw. Anordnungen dieses Delegationsleiters nicht folgen, kann durch den Delegationsleiter die DFV-Starterlaubnis entzogen werden.
5.4 Der Delegationsleiter stellt rechtzeitig die Verbindung unter den teilnehmenden deutschen Bewerbsgruppen her, um ggf. notwendige Absprachen zu treffen. Er hat die deutschen Gruppen zu betreuen und übernimmt die Vertretung der deutschen Delegation bei der betreffenden Veranstaltung.
5.5 Auf ein einheitliches Auftreten aller deutschen Bewerbsgruppen bei den offiziellen Programmpunkten (Eröffnungsfeier, Bewerb, Siegerehrung, Kameradschaftsabend usw.) wird seitens des DFV besonderer Wert gelegt, da diese Gruppen durch ihre Teilnahme als Repräsentanten des Deutschen Feuerwehrverbandes und damit der deutschen Feuerwehren angesehen werden. Die zur deutschen Delegation gehörenden Bewerbsgruppen haben an den offiziellen Anlässen geschlossen teilzunehmen.
5.6 Alle deutschen Gruppen haben ihre Feuerwehrdienstkleidung (Ausgehuniform und Bewerbskleidung) gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen mitzuführen. Beim Bewerb sollte, mindestens innerhalb der einzelnen Bewerbsgruppen, eine einheitliche Feuerwehrdienstkleidung getragen werden. Einheitlich vorgeschrieben für den Bewerb und bei den Aufmärschen ist der Feuerwehrhelm (DIN 14 940) mit nachleuchtender/gelb-grüner Farbe; ohne Nackenleder.
Zur einheitlichen Kennzeichnung tragen alle Mitglieder der Bewerbsgruppen auf dem rechten Oberärmel, 12 cm unterhalb der Schulternaht, das Ärmelabzeichen (Wappenform) "Bundesadler".
Jede deutsche Bewerbsgruppe hat zum Bewerb die benötigten Brusttücher (taktische Zeichen) mitzubringen.
Der Delegationsleiter trifft bei Bedarf am Veranstaltungsort in Abstimmung mit den Gruppenführern der deutschen Bewerbsgruppen (in Anlehnung an die vom Gastgeber für die einzelnen Programmpunkte bestimmte Bekleidungsordnung) ergänzende Festlegungen zur einheitlichen Uniformierung der deutschen Bewerbsgruppen.
5.7 Im Namen der deutschen Delegation wird vom Delegationsleiter als Gastgeschenk ein gemeinsames Geschenk (Kosten werden auf die einzelnen Gruppen der Delegation umgelegt) überreicht.
- Ergänzende
Voraussetzungen für bayerische Bewerbsgruppen
6.1 Weitere Teilnahmevoraussetzung für die Feuerwehren des Freistaates Bayern ist, daß die Mitglieder dieser Bewerbergruppen mindestens die Stufe II (Silber) des Bayerischen Feuerwehrleistungsabzeichens besitzen.
6.2 Diese Voraussetzung ist jeweils von den Abnahmeberechtigten des DFV zu prüfen. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, darf im Anmeldebogen keine Abnahme der Trainingsleistung mit zustimmender Bestätigung erfolgen.
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Sonstiges
Diese vom DFV-Fachbereich "Wettbewerbe" am 6. Dezember 1988 beschlossenen Richtlinien wurden vom Vorstand des DFV zustimmend zur Kenntnis genommen und ersetzen die Richtlinien mit Stand November 1979. Diese Richtlinien wurden aufgrund der Neufassung der "Bestimmungen für den Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen (FLA) in Bronze und Silber" des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und der "Bestimmungen für die Durchführung der Feuerwehrleistungsabzeichen der Stufen I, II, III und IV in Kärnten (ab 1. Januar 1996) redaktionell angepasst.
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