Richtlinie zur Teilnahme am Deutschland-Pokal des Deutschen Feuerwehrverbandes

  1. Zweck des Wettbewerbs
    Der Deutschland-Pokal wird seit dem Jahr 1998 durch den Deutschen Feuerwehrverband e.V. in der Regel jährlich ausgelobt. Der Deutsche Feuerwehrverband möchte mit dem Deutschland-Pokal die deutschen Feuerwehren bzw. deren Wettkampfgruppen motivieren, an möglichst vielen Wettkampfveranstaltungen im Laufe eines Jahres teilzunehmen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, durch eine langandauernde kontinuierliche Leistung Wettkampfgruppen zusammen zuhalten.
    Es gilt, die Spitzenleistungen bundesdeutscher Wettkampfgruppen im nationalen und auch internationalen Vergleich langfristig zu sichern.

     
    Der Deutschland-Pokal des Deutschen Feuerwehrverbandes wird im Wettbewerb
     
    Traditioneller Internationaler Feuerwehrwettkampf

    des Internationalen Technischen Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen (CTIF) ausgelobt.
     
  2. Teilnahmeberechtigte
    Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Angehörigen der Feuerwehren in Deutschland, die nach deren landesrechtlichen Regelungen für den Dienst in der Feuerwehr körperlich und geistig geeignet sind.
    Es kann nur in einer Gruppe angetreten werden, die aus Angehörigen der gleichen Feuerwehr besteht. Der Wehrführer versichert durch seine Unterschrift, dass alle o.g. Wettkampfteilnehmer tauglich für den Feuerwehrdienst sind und der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören wird auf den Vordruck eingetragen und muss bestätigt sein.
    Die Wettkampfgruppe muss für eine komplette Saison bestehen. Mit dem Meldevordruck sind die Namen der Mitglieder der Wettkampfgruppe an die Bundesgeschäftsstelle zu melden. Sie muss bei jedem Wettkampf eindeutig zuzuordnen sein.
    Andere Gruppen, die nicht in diesem Sinne komplett sind, dürfen „außer Konkurrenz“ starten. Es erfolgt keine Wertung für den Deutschland-Pokal.

     
    Für die Anmeldung der Teilnehmergruppe ist ausschließlich der im PDF-Format downloadbare Vordruck zu verwenden.
    Teilnehmerlisten sind deutlich lesbar auszufüllen und zur Auswertung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wettkampftag an die Bundesgeschäftsstelle einzureichen.
     
  3. Wertungsgruppen
    Die Wertungsgruppen orientieren sich an den Festlegungen des CTIF.

    Wertungsgruppe I
    Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren

    Wertungsgruppe II
    Berufsfeuerwehren

    Wertungsgruppe III
    Frauenmannschaften

    In der Wertungsgruppe III (Frauenmannschaften) dürfen nur reine Frauengruppen starten. Gemischte Gruppen sind möglich, müssen jedoch in der Wertungsgruppe I (Freiwillige Feuerwehren) oder Wertungsgruppe II (Berufsfeuerwehren) starten.

  4. Ausrichtung, Durchführung, Auswertung und Startgeld
    4.1 Ausrichtung
    Antragsberechtigt ist jede Feuerwehr. Der zuständige Kreisfeuerwehrverband und der jeweilige Landesfeuerwehrverband müssen die Bewerbung positiv unterstützen und an den Deutschen Feuerwehrverband herantragen.
    Der Austragungsort muss mindestens eine Sportanlage vorhalten, die den technischen, sportlichen und organisatorischen Anforderungen des Leistungswettbewerbs gerecht wird. Der Fachausschuss Wettbewerbe und Sport legt auf der Grundlage entsprechender und adäquater Bewerbungen fest, wo jährlich die Wertungen für den Deutschland-Pokal durchgeführt werden. Der Vorstand des Deutschen Feuerwehrverbandes ist hierüber zeitnah zu informieren.
    Der zeitlich letzte Austragungsort muss gleichzeitig den Rahmen für die Siegerehrung und damit für die Verleihung des Deutschland-Pokals bilden.
    4.2 Durchführung
    Zur Erreichung des Wettbewerbszwecks ist es erforderlich, dass in jedem Jahr nach Möglichkeit doppelt so viele Bewerbungen für die Ausrichtung des Deutschland-Pokals vorliegen, wie für 3 (Mindestwertungs-)Termine berücksichtigt werden können.
    Pro Bundesland wird grundsätzlich jährlich nur ein Termin für die Wertung im Deutschland-Pokal berücksichtigt.
    Die Wertung Deutschland-Pokal wird nur dann an einen Ausrichter vergeben, wenn sich dieser verpflichtet, keine Doppelstarts zuzulassen.
    Es ist nur ein Start möglich. Dies bedeutet, dass z.B. bei 2 Teilnehmermannschaften mindestens 18 Personen antreten müssen. Dies gilt auch für die anderen Gruppen im gleichen Wettkampf.
    Es werden nur Wettbewerbe "mit Hindernissen" in die Bewertung genommen.
    Die Wettbewerbsgruppen müssen sich zu einem festgesetzten Termin verbindlich unter Nennung des Gruppennamens und der Klasse, in der gestartet werden möchte, beim Ausrichter anmelden.
    4.3 Auswertung
    Die zentrale und bundesweite Auswertung der Gesamtwertung erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Feuerwehrverbandes. Zu diesem Zweck hat der Wettkampfleiter die originalen Fassungen der Namenslisten und der Ergebnislisten aller Teilnehmergruppen nach dem Wettkampf zeitnah an die
    Deutscher Feuerwehrverband e.V.
    Bundesgeschäftsstelle
    Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin

    Telefon (030) 28 88 48 8-00
    Telefax (030) 28 88 48 8-09
    E-Mail roemer@dfv.org


    einzureichen.

    Die jeweiligen Zwischenergebnisse und das Gesamtergebnis wird durch den DFV zu jedermanns Ansicht auch im INTERNET veröffentlicht.
    4.3 Startgeld
    Für die Teilnahme am Deutschland-Pokal des Deutschen Feuerwehrverbandes ist ein Startgeld zu entrichten. Aus dem Aufkommen des Startgeldes sind die dem Ausrichter entstehenden Mehraufwendungen zu finanzieren.
    Der Veranstalter hat eigenverantwortlich die Finanzierung sicherzustellen.

  5. Wertungs- und Punktesystem
    Der Deutschland-Pokal wird in der Wertungsgruppe I (Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren), in der Wertungsgruppe II (Berufsfeuerwehren) und in der Wertungsgruppe III (Frauengruppen) ausgelobt.
    Gewertet werden die jeweils 3 besten erreichten Tagespunktzahlen. Bei Punktegleichheit zählt der bessere Löschangriff.
    Die auf der Ergebnisliste festgestellte Tagespunktzahl jedes einzelnen Wettkampfs wird in der Gesamtwertung für jede einzelne Teilnehmergruppe berücksichtigt.
    Durch die Summierung der einzelnen Tagespunktzahlen wird der Gewinner des Deutschland-Pokals rechnerisch ermittelt.
  6. Abschlussveranstaltung und Siegerehrung
    Der zeitlich gesehen letzte Wettbewerb, an dem Punkte für die Gesamtwertung des Deutschland-Pokals erreicht werden können ist durch eine adäquate Abschlussveranstaltung zu beenden. In diesem Zusammenhang ist als Siegerehrung die Überreichung des Deutschland-Pokals des Deutschen Feuerwehrverbandes vorzunehmen.
    Der Deutschland-Pokal des Deutschen Feuerwehrverbandes wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch den Präsidenten des DFV oder einen Beauftragten verliehen.
    Zusätzlich zum Deutschland-Pokal werden den jeweiligen Plätzen 1, 2 und 3 eine Urkunde am letzten offiziellen Wettkampftag ausgehändigt.

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