Richtlinien für die Beantragung und Verleihung der "Medaille für internationale Zusammenarbeit"

  1. Die "Medaille für internationale Zusammenarbeit" ist eine runde Medaille, auf der das Emblem des Deutschen Feuerwehrverbandes abgebildet ist. Die Rückseite trägt die Inschrift „Anerkennung für internationale Zusammenarbeit“. Die Medaille wird in den Stufen "Gold", "Silber" und "Bronze" verliehen. Sie wird an einem Band in den Farben Rot/Blau/Rot getragen.
  2. Die "Medaille für internationale Zusammenarbeit" wird auf Antrag vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes verliehen. Sie ist bestimmt für ausländische Personen, die sich um die internationale Zusammenarbeit mit den deutschen Feuerwehren und ihren Verbänden Verdienste erworben haben. Die Beantragung erfolgt unter Angabe der Personalien der zu ehrenden Personen über die Mitgliedsverbände des DFV. Die Medaille kann im In- und Ausland an ausländische Staatsbürger verliehen werden. Zur Medaille wird eine Besitzurkunde ausgehändigt. Grundsätzlich werden die Stufen "Bronze", "Silber" und "Gold" nacheinander verliehen. In Einzelfällen kann eine bestimmte Stufe beantragt und verliehen werden.
  3. Um eine Entwertung der Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen Verleihungen durch die Mitgliedsverbände nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend für die Verleihung bleiben ausschließlich die Verdienste um die internationale Zusammenarbeit. Die Auslieferung und Überreichung der Medaille erfolgt analog den Richtlinien für das Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz.
  4. Diese Richtlinien wurden von der Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes am 4./5. Oktober 1996 in Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen. Sie treten mit diesem Beschluß in Kraft. Die am 23. Oktober 1982 vom Präsidium des DFV beschlossenen Richtlinien treten gleichzeitig außer Kraft.