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Richtlinien
für die Beantragung und Verleihung der "Medaille für internationale
Zusammenarbeit"
- Die "Medaille
für internationale Zusammenarbeit" ist eine runde Medaille, auf
der das Emblem des Deutschen Feuerwehrverbandes abgebildet ist. Die
Rückseite trägt die Inschrift „Anerkennung für internationale Zusammenarbeit“.
Die Medaille wird in den Stufen "Gold", "Silber"
und "Bronze" verliehen. Sie wird an einem Band in den Farben
Rot/Blau/Rot getragen.
- Die "Medaille
für internationale Zusammenarbeit" wird auf Antrag vom Präsidenten
des Deutschen Feuerwehrverbandes verliehen. Sie ist bestimmt für ausländische
Personen, die sich um die internationale Zusammenarbeit mit den deutschen
Feuerwehren und ihren Verbänden Verdienste erworben haben. Die Beantragung
erfolgt unter Angabe der Personalien der zu ehrenden Personen über die
Mitgliedsverbände des DFV. Die Medaille kann im In- und Ausland an ausländische
Staatsbürger verliehen werden. Zur Medaille wird eine Besitzurkunde
ausgehändigt. Grundsätzlich werden die Stufen "Bronze", "Silber"
und "Gold" nacheinander verliehen. In Einzelfällen kann eine
bestimmte Stufe beantragt und verliehen werden.
- Um eine Entwertung
der Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen Verleihungen
durch die Mitgliedsverbände nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend
für die Verleihung bleiben ausschließlich die Verdienste um die internationale
Zusammenarbeit. Die Auslieferung und Überreichung der Medaille erfolgt
analog den Richtlinien für das Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz.
- Diese Richtlinien
wurden von der Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes
am 4./5. Oktober 1996 in Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen. Sie treten
mit diesem Beschluß in Kraft. Die am 23. Oktober 1982 vom Präsidium
des DFV beschlossenen Richtlinien treten gleichzeitig außer Kraft.
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