Das Präsidium - Zusammensetzung
 

(Auszug aus der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)

  • Der Präsidialrat besteht aus
    • dem Präsidium
    • den Vorsitzenden / den Präsidenten / den Präsidentinnen der Ordentlichen Mitglieder (Landesfeuerwehrverbände und Bundesgruppen), einem stellvertretenden Bundesjugendleiter / einer stellvertretenden Bundesjugendleiterin der Deutschen Jugendfeuerwehr, oder dessen / deren Vertreter(in)
  • Die Altersgrenze für Mitglieder im Präsidialrat richtet sich nach den Regelungen des entsendenden Verbandes.
  • Der Präsidialrat ist durch den Präsidenten / die Präsidentin bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Geschäftsjahr mit einer Frist von sechs Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung, der Zeit und des Ortes einzuberufen.
  • Der Präsident / Die Präsidentin muss darüber hinaus eine außerordentliche Tagung des Präsidialrats einberufen, wenn die Einberufung von einem Viertel der Ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt wird und sofern diese zusammen mindestens 1/4 der Mitglieder der Delegiertenversammlung nach dieser Satzung vertreten.
  • Durch den Präsidenten / die Präsidentin können Gäste eingeladen werden.
DFV-Präsidialrat bei seiner 1. Tagung am 9./10. Mai 2003
im Waldhornsaal in Plochingen

 
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