(Auszug aus der
Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)
- Der Präsidialrat
besteht aus
- dem Präsidium
- den Vorsitzenden
/ den Präsidenten / den Präsidentinnen der Ordentlichen
Mitglieder (Landesfeuerwehrverbände und Bundesgruppen), einem
stellvertretenden Bundesjugendleiter / einer stellvertretenden Bundesjugendleiterin
der Deutschen Jugendfeuerwehr, oder dessen / deren Vertreter(in)
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Die Altersgrenze für Mitglieder im Präsidialrat richtet
sich nach den Regelungen des entsendenden Verbandes.
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Der Präsidialrat ist durch den Präsidenten / die Präsidentin
bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Geschäftsjahr mit einer
Frist von sechs Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung,
der Zeit und des Ortes einzuberufen.
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Der Präsident / Die Präsidentin muss darüber hinaus
eine außerordentliche Tagung des Präsidialrats einberufen,
wenn die Einberufung von einem Viertel der Ordentlichen Mitglieder
schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt wird und sofern diese
zusammen mindestens 1/4 der Mitglieder der Delegiertenversammlung
nach dieser Satzung vertreten.
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Durch den Präsidenten / die Präsidentin können Gäste
eingeladen werden.
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DFV-Präsidialrat
bei seiner 1. Tagung am 9./10. Mai 2003
im Waldhornsaal in Plochingen |
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