Das Präsidium - Aufgaben
 

(Auszug aus der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)

Der Präsidialrat

beschließt über

  • Verbandsangelegenheiten, soweit nicht der Delegiertenversammlung oder dem Präsidium vorbehalten,
  • die Aufnahme von Ordentlichen und Kooperativen Mitgliedern,
  • die Facharbeit,
  • die Bildung von Arbeitsgemeinschaften,
  • die Mitgliedschaft in anderen Organisationen,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Gremien,
  • eingebrachte Anträge,
  • die Berufung der Mitglieder des Beirats,
  • den Ausschluss von Mitgliedern.
  • über die Ernennung von Ehrenmitgliedern,

nimmt den Bericht

  • des Präsidenten / der Präsidentin
  • der Vizepräsidenten / der Vizepräsidentinnen
  • des Bundesjugendleiters / der Bundesjugendleiterin
  • des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin
  • aus der Facharbeit entgegen.
ist zu informieren und anzuhören
  • vor Einstellung des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin und seines Stellvertreters / seiner Stellvertreterin
  • vor Entlassung des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin und seines Stellvertreters / seiner Stellvertreterin

erarbeitet Vorschläge für

  • die Tagungen der Delegiertenversammlung
  • die Wahl des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen
  • die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • die Planungen für den Deutschen Feuerwehrtag
  • die Richtlinien für Verbandsauszeichnungen
  • öffentlichkeitswirksame Aktivitäten
 
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