(Auszug aus der
Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)
Der Präsidialrat
beschließt
über
-
Verbandsangelegenheiten, soweit nicht der Delegiertenversammlung oder
dem Präsidium vorbehalten,
-
die Aufnahme von Ordentlichen und Kooperativen Mitgliedern,
-
die Facharbeit,
-
die Bildung von Arbeitsgemeinschaften,
-
die Mitgliedschaft in anderen Organisationen,
-
die Zusammenarbeit mit anderen Gremien,
-
eingebrachte Anträge,
-
die Berufung der Mitglieder des Beirats,
-
den Ausschluss von Mitgliedern.
-
über die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
-
des Präsidenten / der Präsidentin
-
der Vizepräsidenten / der Vizepräsidentinnen
-
des Bundesjugendleiters / der Bundesjugendleiterin
-
des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin
-
aus der Facharbeit entgegen.
ist zu informieren und anzuhören
-
vor Einstellung des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin
und seines Stellvertreters / seiner Stellvertreterin
-
vor Entlassung des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin
und seines Stellvertreters / seiner Stellvertreterin
erarbeitet Vorschläge
für
-
die Tagungen der Delegiertenversammlung
-
die Wahl des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen
-
die Ernennung von Ehrenmitgliedern
-
die Planungen für den Deutschen Feuerwehrtag
-
die Richtlinien für Verbandsauszeichnungen
-
öffentlichkeitswirksame Aktivitäten
|