(Auszug aus der
Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)
- Das Präsidium
besteht aus
- dem Präsidenten
/ der Präsidentin
- drei Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen als Vertreter der Landesfeuerwehrverbände
/ Landesgruppen
- je einem
Vizepräsidenten / einer Vizepräsidentin als Vertreter
der Bundesgruppen
- dem Bundesjugendleiter
/ der Bundesjugendleiterin als Vertreter der Jugendfeuerwehren
Das Vorschlagsrecht für den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin
als Vertreter der Berufsfeuerwehren und der Werkfeuerwehr hat
die jeweilige Bundesgruppe.
-
Zum
Mitglied im Präsidium ist wählbar, wer das 59. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl ist bis zur Vollendung
des 63. Lebensjahres möglich. Die Amtszeit endet spätestens
mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Präsidiumsmitglied
sein 65. Lebensjahr vollendet.
-
Der
Präsident / die Präsidentin ernennt eine(n) der Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen zu seinem / seiner / ihrem / ihrer ständigen
Vertreter / Vertreterin.
-
Der
Präsident / die Präsidentin und die fünf Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Präsident / die Präsidentin, bei seiner / ihrer Verhinderung
sein(e) / ihre ständige(r) Vertreter / Vertreterin und ein
Vizepräsident / eine Vizepräsidentin vertreten den Verband
gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
-
Der
Präsident / die Präsidentin und die Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen werden auf die Dauer von sechs Jahren
gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Der Bundesjugendleiter / die Bundesjugendleiterin ist Kraft Amtes
Mitglied des Präsidiums.
Für ausgeschiedene Mitglieder des Präsidiums ist eine
Neuwahl spätestens in der nächsten Delegiertenversammlung
vorzunehmen. Die Nachwahl gilt für die volle Wahlzeit.
-
Der
Präsident / die Präsidentin ist Vorsitzender des Präsidiums.
-
Der
Präsidium ist durch den Präsidenten / die Präsidentin
bei Bedarf, mindestens jedoch sechsmal im Geschäftsjahr, mit
einer Frist von zwei Wochen, unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung,
der Zeit und des Ortes und unter möglichst gleichzeitiger
Zusendung der Unterlagen einzuberufen.
Gäste können durch den Präsidenten / die Präsidentin
an Tagungen des Präsidiums beteiligt werden.
-
Der
Präsident / die Präsidentin kann eine außerordentliche
Tagung des Präsidium einberufen. Hierzu ist er / sie verpflichtet,
wenn es das Interesse des Verbandes erfordert oder wenn die Einberufung
von einem Vizepräsidenten / einer Vizepräsidentin schriftlich
unter Angabe des Zwecks und des Grundes verlangt wird.

Hans-Peter Kröger
Präsident
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der BÄKO Schleswig-Holstein eG
aus Kaköhl/Kreis Plön (Schleswig-Holstein)
Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Hilfe für Helfer
Mitglied im Vorstand der Stiftung Deutsches Feuerwehr-Museum
Mitglied im Beirat des City of Berlin Scholarship Ausbildungsfonds

Ralf Ackermann
Vizepräsident
Ständiger Vertreter des Präsidenten
Kreisbrandinspektor/Leiter des Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrums des Kreises Offenbach
aus Rodgau/Kreis Offenbach (Hessen)
Vizepräsident Internationaler Feuerwehrverband CTIF
Präsident Landesfeuerwehrverband Hessen

Bernd Pawelke
Vizepräsident
Brandschutzberater im Schadenmanagement der Deutschen Post AG
aus Hersbruck (Bayern)

Hartmut Ziebs
Vizepräsident
Selbstständiger Unternehmer, Geschäftsführer der Gerüstbau Brandkamp Hagen
aus Schwelm (Nordrhein-Westfalen)
Bezirksbrandmeister im Regierungsbezirk Arnsberg,
Beisitzer im Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen

Ludwig Geiger
Vizepräsident
Branddirektor
Leiter der Berufsfeuerwehr Gera
vertritt die Bundesgruppe Berufsfeuerwehr

Ulrich Behrendt
Vizepräsident
Kommandant der Werkfeuerwehr Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH
aus Giengen/Brenz, Kreis Heidenheim (Baden-Württemberg)
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren Baden-Württembergs
vertritt die Bundesgruppe Werkfeuerwehr

Hans-Peter Schäfer
Bundesjugendleiter
Lehrer an einer kaufmännischen Schule
aus Sigmaringen, Landkreis Sigmaringen (Baden-Württemberg)
vertritt die Deutsche Jugendfeuerwehr