Das Präsidium - Aufgaben
 

(Auszug aus der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)

  • Der Präsident / die Präsidentin leitet und repräsentiert den Deutschen Feuerwehrverband.
  • Der Präsident / die Präsidentin ist Vorgesetzte(r) aller hauptamtlichen Kräfte des Verbandes.
    Er / Sie beruft im Einvernehmen mit den zuständigen Organen die Funktionsträger.
    Er / Sie hat das Recht, Wahlvorschläge zu unterbreiten.
    Er / Sie kann an allen Tagungen des Verbandes teilnehmen.
    Er / Sie verleiht die Auszeichnungen des Deutschen Feuerwehrverbandes.
  • Das Präsidium gibt sich eine Zuständigkeits- und Kompetenzordnung.
    Es regelt die vereinsrechtlichen und administrativen Angelegenheiten der Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes in einer Geschäftsordnung.
  • Die Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen üben die ihnen nach einer Zuständigkeits- und Kompetenzordnung übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich aus. Sie können an allen Tagungen des Verbandes teilnehmen.
  • Das Präsidium stellt ein und entlässt die hauptamtlichen Kräfte des Deutschen Feuerwehrverbandes.
    Es erlässt die Dienstordnung für die Bundesgeschäftsstelle.
  • Das Präsidium entscheidet im Interesse des Verbandes unabwendbare und unaufschiebbare Angelegenheiten, die an sich anderen Organen zugewiesen sind. Die Entscheidung ist dem zuständigen Organ auf der nächsten Tagung bekannt zu geben.
 
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