-
Der
Präsident / die Präsidentin leitet und repräsentiert
den Deutschen Feuerwehrverband.
-
Der Präsident / die Präsidentin ist Vorgesetzte(r) aller
hauptamtlichen Kräfte des Verbandes.
Er / Sie beruft im Einvernehmen mit den zuständigen Organen die
Funktionsträger.
Er / Sie hat das Recht, Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Er / Sie kann an allen Tagungen des Verbandes teilnehmen.
Er / Sie verleiht die Auszeichnungen des Deutschen Feuerwehrverbandes.
-
Das Präsidium gibt sich eine Zuständigkeits- und Kompetenzordnung.
Es regelt die vereinsrechtlichen und administrativen Angelegenheiten
der Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes in einer Geschäftsordnung.
-
Die Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen üben die ihnen
nach einer Zuständigkeits- und Kompetenzordnung übertragenen
Aufgaben eigenverantwortlich aus. Sie können an allen Tagungen
des Verbandes teilnehmen.
-
Das Präsidium stellt ein und entlässt die hauptamtlichen
Kräfte des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Es erlässt die Dienstordnung für die Bundesgeschäftsstelle.
-
Das Präsidium entscheidet im Interesse des Verbandes unabwendbare
und unaufschiebbare Angelegenheiten, die an sich anderen Organen zugewiesen
sind. Die Entscheidung ist dem zuständigen Organ auf der nächsten
Tagung bekannt zu geben.