Delegiertenversammlung
– Zusammensetzung
(Auszug aus der
Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)
- Die Delegiertenversammlung
besteht aus
- den Delegierten
- dem Präsidialrat
- den stv. Bundesjugendleitern / Bundesjugendleiterinnen
- den Landesjugendfeuerwehrwarten / Landesjugendfeuerwehrwartinnen
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Die Altersgrenze für Mitglieder der Delegiertenversammlung richtet
sich nach den Regelungen des entsendenden Mitglieds.
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Die kooperativen Mitglieder werden als Gäste eingeladen.
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Anzahl der Delegierten
Die Ordentlichen Mitglieder stellen je angefangene 7.500 aktive Feuerwehrangehörige,
für die im abgelaufenen Geschäftsjahr Beiträge entrichtet
worden sind, eine(n) Delegierte / Delegierten.
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Einberufung
Die Delegiertenversammlung ist durch den Präsidenten / die Präsidentin
bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr, mit einer
Frist von acht Wochen schriftlich unter Angabe der vorläufigen
Tagesordnung, der Zeit und des Ortes einzuberufen.
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Außerordentliche Delegiertenversammlung
Der Präsident / Die Präsidentin kann eine außerordentliche
Delegiertenversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn
es das Interesse des Verbandes erfordert oder wenn die Einberufung
von einem Viertel der ordentlichen Mitglieder, sofern diese zusammen
mindestens 25 Prozent der Mitglieder der Delegiertenversammlung vertreten,
schriftlich unter Angabe des Zwecks und des Grundes verlangt wird.
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Durch den Präsidenten / die Präsidentin können Gäste
eingeladen werden.
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