Delegiertenversammlung - Zusammensetzung
 

Delegiertenversammlung – Zusammensetzung

(Auszug aus der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)

  • Die Delegiertenversammlung besteht aus
    • den Delegierten
    • dem Präsidialrat
    • den stv. Bundesjugendleitern / Bundesjugendleiterinnen
    • den Landesjugendfeuerwehrwarten / Landesjugendfeuerwehrwartinnen
  • Die Altersgrenze für Mitglieder der Delegiertenversammlung richtet sich nach den Regelungen des entsendenden Mitglieds.
  • Die kooperativen Mitglieder werden als Gäste eingeladen.
  • Anzahl der Delegierten
    Die Ordentlichen Mitglieder stellen je angefangene 7.500 aktive Feuerwehrangehörige, für die im abgelaufenen Geschäftsjahr Beiträge entrichtet worden sind, eine(n) Delegierte / Delegierten.
  • Einberufung
    Die Delegiertenversammlung ist durch den Präsidenten / die Präsidentin bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr, mit einer Frist von acht Wochen schriftlich unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung, der Zeit und des Ortes einzuberufen.
  • Außerordentliche Delegiertenversammlung
    Der Präsident / Die Präsidentin kann eine außerordentliche Delegiertenversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Interesse des Verbandes erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel der ordentlichen Mitglieder, sofern diese zusammen mindestens 25 Prozent der Mitglieder der Delegiertenversammlung vertreten, schriftlich unter Angabe des Zwecks und des Grundes verlangt wird.
  • Durch den Präsidenten / die Präsidentin können Gäste eingeladen werden.
 
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