Delegiertenversammlung - Aufgaben
 

Delegiertenversammlung – Aufgaben

(Auszug aus der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)

Die Delegiertenversammlung

beschließt über

  • wesentliche Verbandsangelegenheiten,
  • Satzungsänderungen,
  • eingebrachte Anträge,
  • die Auflösung des DFV,
  • die Abwahl des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen,
  • über die Entlastung des Präsidium und des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin,
  • den Haushaltsplan,
  • über den Kassen- und Prüfbericht,
  • über Ort und Datum der nächsten Delegiertenversammlung,
  • über Ort und Datum des nächsten Deutschen Feuerwehrtages,
  • den Widerspruch über den Ausschluss von Mitgliedern

nimmt die Berichte

  • des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen,
  • des Bundesjugendleiters / der Bundesjugendleiterin,
  • des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin und
  • aus der Facharbeit entgegen

wählt

  • den Präsidenten / die Präsidentin
  • die Vizepräsidenten / die Vizepräsidentinnen
  • drei Kassenprüfer / Kassenprüferinnen
    Die Kassenprüfer / Kassenprüferinnen werden für zwei Geschäftsjahre gewählt. Sie dürfen nicht dem Präsidium, dem Präsidialrat oder den hauptberuflichen Kräften des Verbandes angehören.

erlässt Richtlinien für die Beantragung und Verleihung

  • des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes,
  • der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille,
  • der Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes,
  • der Medaille für internationale Zusammenarbeit,
  • der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr,
  • sonstiger Ehrungen

erlässt

  • die Wahlordnung,
  • die Kassenordnung,
  • die Reisekostenordnung und
  • die Beitrags- und Finanzierungsordnung.

bestätigt

  • die Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr
  • die Wahl des Bundesjugendleiters / der Bundesjugendleiterin und seiner Stellvertreter / Stellvertreterinnen
  • den Haushaltsplan und Jahresrechnung der Deutschen Jugendfeuerwehr
 
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