Delegiertenversammlung
– Aufgaben
(Auszug aus der
Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes)
Die Delegiertenversammlung
beschließt
über
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wesentliche Verbandsangelegenheiten,
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Satzungsänderungen,
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eingebrachte Anträge,
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die Auflösung des DFV,
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die Abwahl des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen,
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über die Entlastung des Präsidium und des Bundesgeschäftsführers
/ der Bundesgeschäftsführerin,
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den Haushaltsplan,
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über den Kassen- und Prüfbericht,
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über Ort und Datum der nächsten Delegiertenversammlung,
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über Ort und Datum des nächsten Deutschen Feuerwehrtages,
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den Widerspruch über den Ausschluss von Mitgliedern
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des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten
/ Vizepräsidentinnen,
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des Bundesjugendleiters / der Bundesjugendleiterin,
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des Bundesgeschäftsführers / der Bundesgeschäftsführerin
und
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aus der Facharbeit entgegen
erlässt Richtlinien
für die Beantragung und Verleihung
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des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes,
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der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille,
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der Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes,
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der Medaille für internationale Zusammenarbeit,
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der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr,
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sonstiger Ehrungen
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die Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr
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die Wahl des Bundesjugendleiters / der Bundesjugendleiterin und seiner
Stellvertreter / Stellvertreterinnen
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den Haushaltsplan und Jahresrechnung der Deutschen Jugendfeuerwehr
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