Für eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland
1. Grundlagen
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates. Die bestehenden Vorhaltungen der Länder und des Bundes in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk, die bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen der Länder im Bereich Katastrophenschutz und Sicherheitsrecht, die Regelungen zur Hilfeleistung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bei großen Schadenereignissen und vieles andere mehr gewährleisten in Deutschland ein funktionierendes System zur Bewältigung von Schadenereignissen nahezu aller bis zum 11. September 2001 bekannten Dimensionen. Dieses System bewährt sich täglich in einer Vielzahl von Einsätzen aller Art bis hin zur Bewältigung von Großschadenereignissen und Katastrophen.
Deutschland hat ein gegliedertes, zum großen Teil auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes einheitliches Hilfeleistungssystem:
- In den Kommunen zur flächendeckenden Bekämpfung alltäglicher Gefahren unter Einschluss der überörtlichen nachbarlichen Hilfe. Rückgrat des örtlichen Hilfeleistungssystems sind die Feuerwehren und Rettungsdienste.
- Die Länder ergänzen oder unterstützen die örtlichen Einheiten bei der Abwehr regionaler und überregionaler Gefahren, ggf. durch Spezialeinheiten für den überörtlichen Einsatz.
- Der Bund sorgt für den Schutz der Bevölkerung vor kriegerischen Gefahren und ergänzt hierzu den Katastrophenschutz der Länder bzw. leistet Amtshilfe bei der Abwehr überregionaler und die gesamte Nation betreffender Gefahren.
2. Neues Denken bei der Gefahrenabwehr
Die Terrorangriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika haben, auch wenn Deutschland von ihnen nur indirekt betroffen war, die Verwundbarkeit einer hochtechnisierten Gesellschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts deutlich gemacht und zu der Frage geführt, in wieweit die Parameter unseres zweigeteilten nationalen Notfallvorsorgesystems noch stimmen - hier der drohende militärische Angriff als Grundlage für die Zivilschutzaufgabe des Bundes, dort die von Menschen verursachte oder auf natürlicher Ursache beruhende Katastrophe in der Zuständigkeit der Länder und Gemeinden. Auf diesem Hintergrund zeigt sich, dass der Vorsorge gegen terroristische Angriffe ein größeres Gewicht beigemessen werden muss, als das bisher geschehen ist. Es kann auch nicht außer Acht bleiben, dass sich die Wahrnehmung von natürlichen und technischen Gefahren angesichts der Häufung von Katastrophen weltweit verändert hat. Dies hat die Erkenntnis gefördert, dass ein Umdenken insbesondere bei der Organisation der nationalen bzw. großflächigen Gefahrenabwehr unumgänglich ist.
Die bestehenden Systeme müssen daher gemeinsam mit dem Ziel fortentwickelt werden, die Bewältigung von Schadenereignissen dieser Dimension zu verbessern.
3. Risikoanalyse
Ausgangspunkt für ein modernes Konzept zum Schutz der Gesellschaft vor Gefahren müssen Risikoanalysen sein. Sie sind bereits üblich bei der Organisation der örtlichen Gefahrenabwehr, müssen aber für großflächige, national bedeutsame Gefahren- und Schadenlagen weiterentwickelt werden. Dazu zählen etwa:
- schwere ABC-Unfälle, Flächenbrände,
- Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben,
- Störungen lebensnotwendiger Infrastruktur,
- Massenanfall Betroffener, insbesondere Verletzter.
Als Auslöser für diese Lagen kommen in Betracht
- militärische Konflikte,
- national oder international operierender Terrorismus, einschließlich Sabotage und Schwerstkriminalität,
- schwere Unglücksfälle,
- Naturereignisse,
- Epidemien.
4. Stufensystem für die Gefahrenabwehr sowie Risikokategorien und Versorgungsstufen
Als Planungshilfe für die Ermittlung der Gefährdungspotentiale steht der von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern entwickelte Schutzdatenatlas zur Verfügung, der Risikoanalysen und die Festlegung von Richtwerten für Gefahrenabwehr ermöglicht.
Zur Vorbereitung und Abwehr von außergewöhnlichen Gefahren- und Schadenlagen ist das an Schutzzielen ausgerichtete mehrstufige Planungs-, Schutz- und Gefahrenabwehrkonzept insbesondere für die national bedeutsame Schadenlage weiter auszubauen. Ausgehend von der potentiellen Gefährdung und der Bevölkerungsdichte kommen Risikokategorien in Betracht, an denen die Versorgungsstufen ausgerichtet werden können.
Eckpunkte sind:
- normierter alltäglicher Schutz,
- standardisierter flächendeckender Grundschutz,
- erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen,
- Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften (Task Forces) für von Bund und Ländern gemeinsam definierte besondere Gefahren.
Für den Bereich des Sonderschutzes bleibt zu prüfen, ob besondere Vorsorgemaßnahmen zur Bewältigung von Terroranschlägen mit biologischen und chemischen Kampfstoffen flächendeckend intensiviert werden können. Dazu gehören auch Bevorratung von Impfstoffen, Antidoten, Antibiotika, Sanitätsmaterialien, Schutzanzügen usw.; die erforderlichen Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung sind in Hinblick auf neue Bedrohungslagen anzupassen.
5. Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund
Um auf die neuartigen Gefahrenlagen situationsgerecht reagieren zu können, bedarf es einer stärkeren Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund unter Einbeziehung der Kommunen und der im Katastrophenschutz und Rettungswesen tätigen Organisationen. Dazu müssen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der staatlichen Gefahrenabwehr nicht verändert werden; vielmehr kann das bestehende gegliederte System zur Anpassung an neue Herausforderungen fortentwickelt werden. Dabei ist der Ausgewogenheit zwischen den dezentralen Kompetenzen der Länder und ihren Organisationen auf Ortsebene einerseits und den Bedürfnissen nach Koordinierung in Hinblick auf spezielle Schadenlagen andererseits besonders Rechnung zutragen.
Es wird empfohlen, die Zusammenarbeit der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bundes und der Länder sowie deren Kooperation mit den auf dem Gebiet der Notfallvorsorge und des Krisenmanagements ausgewiesenen Wissenschaftseinrichtungen zu verstärken.
Diese Zusammenarbeit sollte sich insbesondere beziehen auf
- die Weiterentwicklung der Strukturen im Katastrophenschutz, auch im europäischen Rahmen,
- die Erarbeitung von Risikoanalysen und Szenarien,
- die Entwicklung abgestimmter Konzepte und Regeln,
- für Ausbildung und Führung,
- gemeinsame Übungen sowie
- die Ausstattung der im Katastrophenschutz tätigen Organisationen,
- die kontinuierliche Evaluierung des integrierten Gefahrenabwehrsystems.
Dabei kann die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz als Kompetenzzentrum und Integrationsstelle zwischen Bund und Ländern den geeigneten Rahmen für die notwendige bundesweite Abstimmung wichtiger Fragen der Notfallvorsorge und -bekämpfung bieten. Bei der Frage, inwieweit eine bundesweite Vereinheitlichung der Katastrophenschutzkonzeptionen nützlich und erforderlich ist, muss insbesondere den regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden.
6. Zusammenarbeit der Behörden
Neben den für den Zivil- und Katastrophenschutz originär zuständigen Stellen sind andere Behörden in die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr involviert. Für die erfolgreiche Schadenbekämpfung ist ein effizientes Zusammenwirken aller betroffenen Stellen unerlässlich (horizontale und vertikale Zusammenarbeit). Diese Zusammenarbeit ist unter Federführung der Innenressorts zu überprüfen und zu verbessern.
Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Prüfung, wie die Fähigkeit zu angemessenem Schutz unter Einschluss der medizinischen Versorgung bei einem Massenanfall von Betroffenen verbessert werden kann.
7. Koordinierung
Anknüpfungspunkt für situationsgerechte Kommunikation und Kooperation ist die für Gefahrenlagen von bundesweiter Bedeutung oder vergleichbarem Gewicht von Bund und Ländern gemeinsam errichtete Koordinierungsstelle, zu der die "Gemeinsame Melde- und Alarmzentrale" sowie die Informationszentrale mit dem Deutschen Notfallvorsorge- Informationssystems (deNIS) gehören.
Das Kommunikationsnetz zwischen den Ländern und dem Bund muss gegen Eingriffe und Störungen gesichert sein.
8. Ausstattung und Rechtsnormen für den Katastrophenschutz
Die Ausstattung für Führung/Kommunikation, Brandschutz, ABC-Abwehr, Sanitätswesen, Betreuung, Technische Hilfe und Logistik muss besser als bisher auf das konkrete Gefahrenpotential zugeschnitten werden. Dabei müssen besondere Gefährdungslagen in Betracht gezogen werden, um Mittelverteilungen nach dem Gießkannenprinzip zu vermeiden. Dabei ist der Notwendigkeit ausreichenden Eigenschutzes der Einsatzkräfte Rechnung zu tragen.
Ein erster begrüßenswerter Ansatz zeigt sich bereits darin, dass der Bund nunmehr die Ausrüstung im Zivilschutz verstärkt vorantreibt. Es bleibt aber weiterhin vordringlich, Ausrüstung und Ausbildung im Zivil- und Katastrophenschutz zu verstärken und ggf. noch bestehende Defizite so schnell wie möglich auszugleichen.
Die dem derzeitigen Zivil- und Katastrophenschutz zugrundeliegenden Rechtsnormen sowie die geltenden Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze sind daraufhin zu überprüfen, ob sie die neuartigen Gefahrenlagen ausreichend berücksichtigen.
9. Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
Der Fähigkeit der Bürger, sich und ihre Nachbarn vorbeugend und beim Eintritt von Gefahren zu schützen, ist wieder mehr Raum zu geben. Dazu gehört auch die Leistung Erster Hilfe. Hierfür sind auf moderner Technik beruhende, aufeinander abgestimmte Schulungsunterlagen und Schutzkonzepte zu entwickeln. Information und Ausbildung sind bereits in der Schule zu vermitteln.
10. Warnung der Bevölkerung
Für die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bei Schadenlagen sollen moderne und zukunftsweisende Technologien eingesetzt werden. Die vom Bundesinnenminister entwickelte Warnung über Satelliten durch den Rundfunk ist zu einem zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten integrierten, den Katastrophenschutz einbeziehenden Warn-, Alarmierungs- und Informationssystem weiterzuentwickeln. Neben den öffentlich-rechtlichen sollen auch private Rundfunkbetreiber, Presseagenturen, Internet-Provider und Mobilfunkbetreiber an das satellitengestützte Warnsystem angeschlossen werden. Die Warnung insbesondere über Alarm-Funkuhren und über das PTY 31-Signal des UKW-Rundfunks wird ebenfalls angestrebt.
(Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) des AK V der Innenministerkonferenz am 25. März 2002)