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Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren durch Ersthelfer vor Ort

Das Ziel von Ersthelfersystemen ist die frühzeitige, überbrückende Hilfe für Notfallpatienten im weitesten Sinne bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Dieses Hilfeleistungssystem kann Aufgabe von Feuerwehren sein, ohne dass daraus eine Verpflichtung erwächst. Das Erst-Helfer-System ist eine organisierte Einrichtung des örtlichen Hilfssystems auf das ein verlässlicher und permanenter Zugriff über einen festen Alarmierungswege bestehen muss.

Die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz von Ersthelfern vor Ort ergibt sich im besonderen beim plötzlichen Kreislaufstillstand. Eine sachgerechte Wiederbelebung muss in Minutenfrist begonnen werden. Handlungsbedarf ergibt sich auch aus der Tatsache, dass gerade dieser Notfall die häufigste Todesursache in der Präklinik vor Aufnahme in ein Krankenhaus ist.

Die Begründung für den Einsatz von Ersthelfern bei Kreislaufstillstand ist,

  • dass der Beginn einer frühzeitigen Hilfeleistung die größtmögliche Chance für eine Wiederbelebung bietet,
  • die sachgerechte Hilfe auch von Laien geleistet werden kann.
Neben den Basismaßnahmen der Reanimation ist der frühzeitige Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) die entscheidende Rettungsmaßnahme bei Kammerflimmern als der häufigsten Form des plötzlichen Kreislaufstillstandes. Für die Ausbildung wird von dem European Resuscitation Council (ERC) und der Bundesärztekammer eine Zeitdauer von 8 UE empfohlen.

Mitglieder der Feuerwehren erhalten eine Grundausbildung in Erster Hilfe mit einem zeitlichen Umfang von 8 Doppelstunden, die durch ein zusätzliches Training (7 UE) ergänzt werden muss, um ausreichende Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung zu erwerben und den Umgang mit AEDs zu erlernen. Die erlernten Fähigkeiten sind nur durch wiederholende Übungen zu erhalten. Ein Wiederholungstraining in den Reanimationsmaßnahmen und der Anwendung des AED muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Für den dafür erforderlichen Zeitaufwand sind 4 UE zu veranschlagen.

Die Ausbildung und Lizenzierung sollte im Auftrag bzw. durch einen medizinischen Projektverantwortlichen (Ärztlicher Programmleiter, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst) erfolgen, der zugleich für die Dokumentation der Berechtigten sowie für die durchgeführten Reanimationen verantwortlich ist.

Weil Feuerwehren auch bei Brandeinsätzen und technischen Hilfeleistungen Immer wieder mit Notfallpatienten konfrontiert werden, sollten sie als Ersthelfer je nach Ausbildungsstand und Ausrüstung auch weiter gehende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen können. Dazu gehören neben Reanimationsmaßnahmen und praktischer Nachbarschaftshilfe medizinische Hilfeleistungen im weitern Sinne.

Für die Ausbildung als Ersthelfer vor Ort, dessen Aufgabenbereich über die Erste Hilfe und Reanimation hinausgeht, ist ein Ausbildungsrahmen von 72 UE notwendig.

Fachausschusses 8 – Gesundheitswesen/Rettungsdienst

 

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