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Innenbeleuchtung von Lastkraftwagen

Der Einsatz einer blauen Zusatzbeleuchtung an und im Lkw ist unzulässig. Nach § 49a Abs.1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen an Kraftfahrzeugen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit lichttechnischen Einrichtungen ist mittlerweile überwiegend in internationalen Regelungen wie EG-Richtlinien und ECE-Regelungen festgelegt. Dort sind nicht nur die Beschaffenheit der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen vorgeschrieben, sondern auch deren obligatorische oder fakultative Anbringung am Fahrzeug.

Diese Anforderungen bestehen im Interesse eines einheitlichen und möglichst einfachen und eindeutigen Signalbildes der Straßenfahrzeuge. Durch den zunehmenden grenzüberschreitenden Verkehr ist dies vor allem für die Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung.

Stellungnahme des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

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