| Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst Der DFV-Fachausschuss 6 Einsatz/Löschmittel/Umweltschutz hat festgestellt, dass nicht nur der Fahrer bestraft werden kann, wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt. Gleiches droht auch demjenigen, der Halter oder bei der Feuerwehr als Dienstvorgesetzter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt. Das ist nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 2 StVG auch das fahrlässige Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit vermehrt die Frage gestellt worden, ob es erforderlich ist, durch regelmäßige Prüfungen festzustellen, ob ein Feuerwehrangehöriger im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Abgesehen davon, dass mit solchen Prüfungen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nur verhindert werden könnte, wenn sie täglich erfolgten, werden die Sorgfaltspflichten von der Rechtsprechung eindeutig definiert:
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