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Merkblatt: Retten und Bergen von Personen aus mit Airbags ausgerüsteten Unfallfahrzeugen Hinweis: Dieses Merkblatt kann ausschließlich allgemeine Hinweise für die Einsatztätigkeiten geben. Die Beurteilung der jeweiligen Lage setzt immer eine genaue Erkundung (Lagefeststellung) durch die Einsatzkräfte vor Ort voraus. Personenkraftwagen und auch Lastkraftwagen werden in zunehmendem Umfang mit Airbag-Systemen zum Schutz der Fahrzeuginsassen ausgerüstet. Hier kommen Frontalairbag-Systeme (Personenkraftwagen) zum Einsatz. Der Frontalairbag für den Fahrer befindet sich im Lenkrad, für den Beifahrer im Armaturenbrett vor dem Beifahrersitz. Seitenairbag-Systeme werden in die Sitze bzw. in die Türen integriert. Außerdem gibt es Seitenairbag-Systeme, die in den Holm oberhalb der Seitentüren eingebaut sind. Frontalairbag-Systeme lösen bei einem schweren Frontalaufprall aus, wenn die Anstoßrichtung in der Fahrzeuglängsachse und in einem Winkelbereich von ca. 30 Grad nach jeder Seite liegt. Seitenairbag-Systeme lösen infolge überwiegend seitlicher Unfallstöße aus. Das Auslösen des Airbags bewirkt in der Regel ein elektrischer Impuls, der von einem auf die Aufprallverzögerung ansprechenden Geber erzeugt wird. Um die Funktion des Airbags auch nach einem Ausfall der Stromversorgung (z.B. durch Zerstören der Batterie) zu gewährleisten, ist bei den meisten Fahrzeugtypen ein elektrischer Speicher vorhanden, der für eine gewisse Zeitspanne elektrische Energie liefert (bei den weitaus meisten Fahrzeugen maximal für 3 Minuten). Ein Airbag bläst sich in Sekundenbruchteilen auf. Danach entweicht das Füllgas kontrolliert durch die dafür vorgesehenen Öffnungen. Der Airbag ist dann drucklos und kann mit der Hand bewegt werden. Ob und auf welcher Sitzposition ein Fahrzeug mit Airbags ausgerüstet ist, lässt sich aus den Aufschriften am Fahrzeug erkennen. Gegenwärtig gibt es folgende Lösungen:
Haben bei einem Unfall Airbags ausgelöst, sind für die ausgelösten Airbags keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Besteht Grund zu der Annahme, dass Airbag-Systeme nicht ausgelöst haben und müssen für die Befreiung der Fahrzeuginsassen Rettungsmaßnahmen (z.B. gewaltsames Öffnen verklemmter Türen) durch die Einsatzkräfte eingeleitet werden (z.B. mit hydraulischem Rettungsgerät), sind die nachstehenden Hinweise zu beachten.
Bei dem Auslösen eines Airbags entstehen Verbrennungsgase, die nicht giftig sind. Rauch und Staub können Reizungen der Augen, der Atemwege oder der Haut verursachen.
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