Leitstellen-Thesen der Feuerwehr (DFV und AGBF)
Der Arbeitskreis (AK G) der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF) hat in seiner Sitzung in Darmstadt am 22.03.2000 beschlossen, gemeinsam mit Vertretern des Ausschusses für Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) einen Workshop zum Thema Leitstellen durchzuführen. Dieser wurde als eintägige Veranstaltung am 28. April 2000 in Frankfurt a. M. durchgeführt.
Jede These wurde ausführlich diskutiert und in der Formulierung abgestimmt. Außerdem wurde jede mit einem Kommentar versehen, der die wesentlichen Überlegungen/Hintergründe zu ihr enthält. Die Problematik der (Feuerwehr- )Zulagen und fehlender Anreizsysteme wurde allgemein diskutiert. Auf Aussagen bezüglich der BesoldungIVergütung der Leitstellenmitarbeiter wird wegen regionaler Unterschiede verzichtet.
Teilnehmer:
Gräfling (Moderator) und Baumann (Berliner Feuerwehr), Hartick und Lippmann (BF Gera), Friedrich (BF Ludwigshafen), Plattner (ISM RP), Schubrich (BF Regensburg), Ackermann (DFV), Ries, Sprekelmayer, Kindler und Domke (Feuerwehr Frankfurt a. M.), Herzog (BF Flensburg).
| These 1: |
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Die integrierten Leitstellen steuern beziehungsweise unterstützen die Einsätze der Feuerwehren einschließlich des Notfallrettungsdienstes.
Die Feuerwehren gehen davon aus, dass das Einsatzgeschehen grundsätzlich in integrierten LeitsteIlen abwickelt werden soll. Diese Leitstellen nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind durch hoheitliche Träger (in der Regel Gebietskörperschaften oder für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Dienststellen) zu betreiben. Dabei wird unter dem Begriff integrierte Leitstelle eine Leitstelle verstanden. die für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Notfallrettungsdienst zuständig ist.
Der Begriff unterstützen soll außerdem deutlich machen, dass die regionale Zuständigkeit bzw. Verantwortung bei Leitstellen auch für größere Gebiete nicht aufgegeben wird bzw. aufgegeben werden soll; hierzu wären im Einzelfall weitere Vereinbarungen zu treffen.
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| These 2: |
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Die Leitstelle muss einen sicheren Betrieb technisch und organisatorisch jederzeit gewährleisten.
Leitstellen haben ausreichende Rückfallebenen zu planen, vorzuhalten und auch regelmäßig zu üben, um jederzeit und auch unter besonderen Bedingungen einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen zu können. Dieses schließt sowohl die erforderliche Hard- und Software als auch die Vorhaltung entsprechender kurzfristig verfügbarer Personalreserven ein.
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| These 3: |
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Aus wirtschaftlichen und taktischen Gründen sind für eine Leitstelle hinreichend große Zuständigkeitsbereiche anzustreben.
Kriterien zur Festlegung der Zuständigkeitsbereiche sind Bevölkerung, Fläche, regionale Strukturen und Zuständigkeiten. Leitstellen müssen so bemessen sein, dass sie auch zu betriebarmen Zeiten (z.B. nachts) mit mindestens 2 Funktionen besetzt werden können.
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| These 4: |
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Das Leitstellen-Personal muss für die Aufgaben besonders ausgewählt, trainiert und laufend geschult werden.
Die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Tätigkeit in einer Leitstelle benötigt werden, unterscheiden sich von denen des Einsatzdienstes. Daher sind neben den Kenntnissen aus dem operativen Bereich besondere Eigenschaften erforderlich, insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Stressresistenz, Methoden zur Gesprächsführung, Eignung für stabsmäßiges Arbeiten sowie die Fähigkeit, mehrere Tätigkeiten gleichzeitig durchzuführen. Ohne diese (zusätzlichen) Eigenschaften ist eine qualitativ hochwertige Leitstellentätigkeit nicht sicherzustellen.
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| These 5: |
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Grundsätzlich sind die Funktionen in der integrierten Leitstelle durch qualifiziertes und multifunktional einsetzbares Fachpersonal zu besetzen. Über diese Mindestbesetzung für die qualifizierte Führungsunterstützung hinaus können grundsätzlich nur bei größeren Leitstellen Funktionen auch durch aufgabenbezogen ausgebildetes Personal wahrgenommen werden.
Mit dieser These soll klargestellt werden, dass auf multifunktional einsetzbares Personal nur in Ausnahmefällen verzichtet werden kann, und zwar im wesentlichen nur dann, wenn ein qualifizierter Leitstellenbetrieb durch eine Grundausstattung mit höher qualifiziertem Personal abgesichert werden kann.
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| These 6: |
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Die Leitstellen benötigen ein Qualitätsmanagement.
Die Qualität der Leitstellentätigkeit muss kontinuierlich mit Unterstützung von Qualitätssicherungselementen überwacht werden. Die Reaktion auf Beschwerden von innen oder von außen wird als nicht ausreichend angesehen.
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| These 7: |
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Über die originären Aufgaben hinaus können von den LeitsteIlen weitere Dienstleistungen erbracht werden, sofern sich dadurch keine Qualitätsverschlechterungen ergeben. Als besonders sinnvoll wird wegen der möglichen Synergieeffekte im Rettungsdienst die Integration von Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankentransport gesehen.
Aus ökonomischen Gründen ist es häufig sinnvoll, auch subsidiäre Tätigkeiten in den Leitstellen mit zu übernehmen. Im Rettungsdienstbereich kann eine Zusammenführung der Tätigkeiten, abhängig von der vorhandenen Struktur, insgesamt zur Kostenreduzierung führen.
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| These 8: |
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Unter der Rufnummer "112 werden alle Notrufe in den integrierten Leitstellen direkt abgefragt und bearbeitet.
Mit dieser Formulierung soll klargestellt werden, dass die Notrufe für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz, Notfallrettungsdienst sowie der europaweite Notruf in den integrierten Leitstellen direkt abgefragt und bearbeitet werden sollen; d.h. nicht in Leitstellen anderer Organisationen (z.B. Polizei) oder auch nicht mittels eines außerhalb der Leitstelle vorgeschalteten Operators.
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| These 9: |
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Für allgemeine Notrufmeldungen sowie für nicht-dringliche Anrufe sind insgesamt vier bundeseinheitliche Kurz-Rufnummern erforderlich.
Für allgemeine Notfallmeldungen, auch über die Fernwahlebene, werden bei der RegTP zwei bundesweit verwendbare INDI-Rufnummern (Intelligente Dienste) reserviert (Beschluss des A IuK vom 9./10.03.2000). Die bereits bundeseinheitlich genutzte INDI-Rufnummer "19222", die für den Bereich des Rettungsdienstes länderspezifisch genutzt wird, ist hiervon nicht betroffen. Für Rückfragen und nicht-dringliche Anrufe werden zwei weitere INDI-Rufnummern beantragt.
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Stand: 05/01

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