Umstellung auf Digitalfunk
Stellungnahme des DFV und der AGBF
Stand: 10. Mai 2001
Die Umstellung der vorhandenen, analogen BOS-Funknetze auf eine leistungsfähigere, digitale Technik ist eine zwingend erforderliche Maßnahme zur Anpassung des Funkbetriebes an den Stand der Technik einschließlich der Einführung von Bild- und Datenfunk.
Vorteile aus Sicht der Feuerwehren sind:
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Infolge verbesserter Übertragungsmöglichkeiten wird die Kapazität für den Funkbetrieb auf Großeinsatzstellen entscheidend verbessert werden.
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Datenblätter zur Information der Einsatzkräfte (Einsatzpläne, Objektpläne, Gefahrstoffinformationen) können zur Einsatzstelle übertragen werden.
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Von der Einsatzstelle können Bilder übermittelt werden (Lagebild).
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Die Leitstellen werden durch Funk-Draht-Gespräche im Selbstwählverfahren entlastet bei Beibehaltung der fernmeldetaktischen Führungsfunktion der Leitstellen.
Die Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk erfordert sowohl Planung, Errichtung und Betrieb eines völlig neuen Funknetzes als auch die Entwicklung und Beschaffung neuer Endgeräte (Fahrzeugfunk, Handsprechfunkgeräte, Meldeempfänger, usw.). Sie erfordert daher hohe Investitionen. Nach abgeschlossener Umstellung wird, trotz der verbesserten Leistungsmerkmale, die Digitaltechnik voraussichtlich preiswerter sein als das derzeitige analoge Funksystem.
Zur Vorbereitung der Entscheidungen dient ein Pilotversuch in Berlin und Brandenburg. Da noch einige Fragen unbeantwortet sind, findet ein weiterer Pilotversuch im Raum Aachen grenzüberschreitend statt.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) fordern daher:
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Zur Anpassung an den Stand der Technik ist die Umstellung auf Digitalfunk zwingend erforderlich.
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Die Umstellung auf Digitalfunk muss möglichst rasch erfolgen, weil der Parallelbetrieb beider Funksysteme erhebliche Zusatzkosten verursacht und fernmeldetaktische Nachteile hat. Außerdem werden mit auslaufender Analogtechnik die Beschaffungen bisheriger Geräte teurer.
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Der Digitalfunk muss flächendeckend und bundeseinheitlich eingeführt werden.
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Es müssen alle Bereiche der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gleichermaßen einbezogen werden wie die Polizeien, die Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten, Hilfsorganisationen (ASB, DRK, DLRG, JUH, MHD) und das Technische Hilfswerk (THW).
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Die besonderen Belange der Feuerwehren müssen bei der Umstellung auf den Digitalfunk von Beginn an einfließen. Hierzu gehört die Alarmierung der Einsatzkräfte einzeln oder in Gruppen oder insgesamt mit Rückmeldung zur Alarmzentrale. Diese Alarmierungen können mit Paging oder anderen Verfahren realisiert werden.
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Einzelne Bereiche dürfen nicht abgekoppelt werden auch nicht aus Kostengründen , da sonst die Kommunikationsmöglichkeiten der BOS in Zukunft schlechter wären als zur Zeit.
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Die Leistungs-Grundmerkmale der Endanwender müssen im Grundpreis enthalten sein, allenfalls könnten Zusatzmerkmale ggf. einzeln abgerechnet werden.
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Solange Investitionsschutz im Bereich von Leitstellen oder Funknetzen besteht, müssen das alte und das neue Funksystem im Parallelbetrieb nutzbar sein.
Die Feuerwehren beteiligen sich aktiv an den Pilotversuchen, arbeiten in Fachgremien mit und sind mit der Industrie im Gespräch.
B r o e m m e
Landesbranddirektor Berlin
Vorsitzender der AGBF
Vizepräsident des DFV

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