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e1-Kennzeichnung von Funkgeräten

Bei älteren Funkgeräten, für die keine e1-Prüfung und Kennzeichnung vorhanden ist, besteht die gesetzliche Möglichkeit, durch eine technische Prüfung des einzelnen Gerätes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erlangen, die bei Vorlage zur Zulassung des Feuerwehrfahrzeuges die gleiche Wirkung wie die e1-Kennzeichnung hat. Diese Prüfung wird von verschiedenen Firmen oder Einrichtungen, die ihrerseits eine Zulassung zur Prüfung durch das Kraftfahrtbundesamt haben, vorgenommen.

Es gibt mehrere Einrichtungen, die zugelassen sind, sodass keine Empfehlung seitens des DFV ausgesprochen werden kann. Die Feuerwehren, die daran Interesse haben, sollten sich auf dem Markt erkundigen.

Die Kosten der Prüfung eines Einzelgerätes liegen in der Größenordnung von 900 bis 1000 € (ohne Versandkosten). Es gibt unter Umständen Rabatte bei mehreren Geräten bzw. bei bauteilgleichen Geräten.

Solingen, 18. Juni 2003
Frank-Michael Fischer
Vorsitzender
Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren

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