| Resolution der Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) Im Zuge des Verfahrens zur Beschlussfassung des Gesetzes zur Änderung des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat der Bundestag entschieden die Ausprägung des Leistungsrechts auf den Prüfstand zu stellen. Neben der gewerblichen Unfallversicherung wäre hiervon auch die Freiwillige Feuerwehr mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Angehörigen betroffen. Die im Rahmen der Gesamtreform aufgeworfenen Ansatzpunkte treffen auf den massiven Widerstand des Deutschen Feuerwehrverbandes. Aufgrund des besonderen Aufopferungsanspruches der Freiwilligen Feuerwehr kann diese bei etwaigen leistungsrechtlichen Einschnitten nicht mit gewerblichen Arbeitnehmern, die zum Zweck der Einkommenserzielung ihrer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachgehen, gleichgestellt werden. Der DFV ist davon überzeugt, dass diesbezüglich ein gesellschaftlicher Konsens besteht. „Eigenverantwortliche Absicherung von Lebensrisiken“ oder die Einbeziehung der Frage der „Bedürftigkeit“ sind für die Freiwillige Feuerwehr nicht hinnehmbar. Der Deutsche Feuerwehrverband fordert den Gesetzgeber daher auf ihn in den Dialog zur bevorstehenden Novelle einzubeziehen und diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ulm, den 4. Juli 2003
|