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1 Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung/Öffentlichkeitsarbeit
Der Fachbereich 1 teilt sich in die Module "Brandschutzerziehung/-aufklärung" und "Öffentlichkeitsarbeit". Durch eine modulare Arbeitsweise kann fachspezifischer in den einzelnen Themenbereichen gearbeitet werden. Die Brandschutzerziehung dient der vorbeugenden Aufklärung aller Bevölkerungsgruppen; hierbei beginnt die Zielgruppe bereits im Kindergarten und führt über Brandschutz-Tipps in allen Alltagsbereichen bis hin zur Brandschutzaufklärung für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Das Modul Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet Grundsätze und Leitlinien für die Öffentlichkeitsarbeit des DFV, die die Zielsetzung des Verbandes voranbringen und das Image der Feuerwehrangehörigen in der Öffentlichkeit stärken sollen. Hierzu werden grundsätzliche Programme wie auch konkrete Aktivitäten erarbeitet und umgesetzt.
Das Modul Brandschutzerziehung und -aufklärung bildet mit dem Referat 12 (Brandschutzaufklärung und -erziehung) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) einen Gemeinsamen Ausschuss. Den gemeinsamen Internetauftritt des Ausschusses erreichen Sie hier.
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2 Frauenarbeit
Frauen in der Feuerwehr sind nicht mehr wegzudenken. Damit die Wege zur wachsenden Beteiligung von Frauen in der Feuerwehr weiterhin erfolgreich beschritten werden können, verfolgen die Mitglieder des Fachbereiches die dienstrechtlichen wie die verbandlichen Fortschritte in Verbindung mit den Entwicklungen in Politik, Recht und Gesellschaft. Mit dem Fachbereich Frauenarbeit stellt der DFV ein Forum zur Verfügung, in dem die Frauensprecherinnen/-vertreterinnen der Mitgliedsverbände einen fachlichen Dialog führen können.
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3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Überwiegend aus dem Landesrecht ergeben sich vielfältige Notwendigkeiten zur Stellungnahme und Beratung, z.B. bei Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, im baulichen und betrieblichen Brandschutz, bei Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungen, Bauvorschriften, zu Brandschauen. Im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes ist bereits ein weiterer Schritt zur Bündelung der fachlichen Ressourcen von DFV, vfdb und AGBF vollzogen. Speziell in diesem Bereich haben diese Brandschutzverbände vereinbart, dass die AGBF im Vorbeugenden Brandschutz die Fachebene bedient. Selbstverständlich ist der DFV mit Vertretern aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehren adäquat vertreten.
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4 Technik
Der Fachbereich Technik des DFV und der Arbeitskreis Technik der AGBF haben ihre Eigenständigkeit zugunsten eines gemeinsamen Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren aufgegeben. Auch hier wurde wie im Fachbereich Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz die Fachkompetenz zugunsten einer einheitlichen deutschen Meinungsbildung der Feuerwehrorganisationen zusammengefasst. Ziel ist es unter anderem, die deutschen Interessen im Rahmen der europäischen Angleichung von Sicherheitsvorschriften optimal vertreten zu können und die technischen Standards zu wahren.
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5 Information und Kommunikation
Der Erfolg eines jeden Feuerwehreinsatzes hängt maßgeblich von der Kommunikation ab. Diese umfasst sowohl Notrufeinrichtungen, betrifft die technische Ausstattung von Feuer- und Rettungswachen sowie Leitstellen und muss auch den Zugriff auf die unterschiedlichsten Informations- und Organisationssysteme sicherstellen. In enger Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen Fachbehörden werden unter Einbeziehung der Ansprüche und Möglichkeiten einer modernen Kommunikationsgesellschaft zukunftorientierte Rahmenbedingungen mitgestaltet.
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6 Einsatz, Löschmittel, Umweltschutz
Fragen der Taktik und das richtige Löschmittel bestimmen maßgeblich den Einsatzerfolg. Durch eine zielgerechte Einsatztaktik lassen sich Schäden für Mensch und Umwelt reduzieren. Hierfür müssen Einsätze ausgewertet, taktischen Schemata modifiziert und natürlich auch die gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.
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7 Sozialwesen
Jedem Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus seiner Tätigkeit keine Nachteile entstehen. Für die Umsetzung der Fürsorgepflicht durch die Aufgabenträger hat es sich dieser Fachbereich zur Aufgabe gemacht, die gesetzliche Unfallversicherung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Feuerwehren und ihrer Angehörigen zu begleiten.
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8 Gesundheitswesen, Rettungsdienst
In vielen Bundesländern sind die Feuerwehren auch Träger des Rettungsdienstes. In Kooperation mit den Sanitätsorganisationen gilt es, notfallmedizinische, rettungsdienstliche und arbeitsmedizinische Themen abzugleichen und im Interesse des Notfallpatienten zu beschreiben. Hierbei müssen selbstverständlich Kostenfragen, Forderungen zur Dokumentation, Ausbildung in Erster Hilfe, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Atemschutzträger sowie Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen berücksichtigt werden.
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9 Katastrophenschutz
Die Feuerwehren sind unverzichtbarer Bestandteil des flächendeckenden Gefahrenabwehrsystems in Deutschland. Dies gilt umso mehr unter der veränderten Risiko- und Bedrohungslage. Speziell für den erweiterten Katastrophenschutz sind den Feuerwehren Einheiten des Brandschutzdienstes sowie der Komponente ABC-Schutz organisatorisch und einsatztaktisch zugeordnet. Deshalb ist der DFV bei allen Stellungnahmen zu Strukturen, Stärke- und Ausrüstungsnachweisen sowie zu allgemeinen und konzeptionellen Fragen beteiligt. Der FB Katastrophenschutz trägt hier maßgeblich zur Bildung der Verbandspolitik bei.
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10 Ausbildung
Feuerwehrrecht ist Landesrecht. Einsatz und Ausbildung dürfen deshalb jedoch nicht an den Landesgrenzen halt machen. Auch der DFV hat ein großes Interesse an einer bundesweiten und einheitlichen Ausbildung. Hierbei bilden die Feuerwehrdienstvorschriften die Basis. Der Fachbereich Ausbildung ist das fachliche Gremium, das bei den sich laufend ergebenden Änderungen von Technik, Recht und Strukturen und weiterer Rahmenbedingungen den zuständigen Gremien des Innenministerkonferenz kompetente Zuarbeit leistet.
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11 Musik
Die Feuerwehren sind Kulturträger. Nicht nur feuerwehrtechnische, sondern auch musikalische Kompetenz zeichnet die örtlichen Feuerwehren aus. Mit dem Fachbereich Musik hat auch hier der DFV ein Instrumentarium geschaffen, in dem die Landesstabsführer der einzelnen Bundesländer vertreten sind. Zu den Aufgaben gehören neben der Erarbeitung von Richtlinien für Musiker in den Feuerwehren und für musiktreibende Züge der Feuerwehren, der Erarbeitung von Wertungsrichtlinien für Wertungsspielen im DFV auch die Organisation und Durchführung des DFV-Bundeswertungsspielens.
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12 Wettbewerbe und Sport
Schnelligkeit, Umsichtigkeit und Ausdauer sind Voraussetzungen für den erfolgreichen Feuerwehr-Einsatz. Wettbewerbe in der Feuerwehr sind hierfür ein geeignetes Mittel zur Vorbereitung. Der Fachbereich gestaltet Wettbewerbe, formuliert Regeln, vergleicht Leistungen und sichert auch weiterhin die internationale Anerkennung der Leistungen deutscher Wettkampfgruppen. Der FB Wettbewerbe und Sport ist maßgeblich mit der Organisation und Durchführung der nationalen Wettbewerbe beauftragt.
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13 Nichtöffentliche Feuerwehren
Gefahrenvorsorge und -abwehr in Betrieben und Werken haben zur Gründung von Betriebs- und Werkfeuerwehren mit einem hohen Ausbildungs- und Ausrüstungsstandard geführt. Fachleute des Werkbrandschutzes sind in zahlreichen Ausschüssen zur Weiterentwicklung von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Störfallverhinderung und -abwehr, aber auch an der Entwicklung für Schutzmaßnahmen für Einsatzkräfte beteiligt. Vertreter der Werkfeuerwehren arbeiten auf europäischer Ebene mit, um Hilfeleistungssysteme für Transportunfälle zu installieren.
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14 Jugendarbeit
Die Deutsche Jugendfeuerwehr ist die Jugendorganisation des Deutschen Feuerwehrverbandes. Der FB 14 ist die Plattform, auf der aktuelle Fragestellungen der Jugendarbeit im Mutterverband diskutiert werden.
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