
Die Feuerwehren werden nach unterschiedlichen Landesgesetzen von den Gemeinden vorgehalten, um bei Schadenfeuern, Unglücksfällen und öffentlichen Notständen den Bürgern Hilfe zu leisten. So zeichnet nicht nur feuerwehrtechnische, sondern auch rettungsdienstliche Kompetenz viele örtliche Feuerwehren aus.
In Gemeindegebieten, die Gewässer aufweisen, werden die Feuerwehren zunehmend häufig mit der Situation konfrontiert, Menschen in Wassernot zu Hilfe zu eilen. Die denkbaren Szenarien reichen vom Badeunfall im Dorfteich, über die Eisrettung, die Rettung von Menschen aus strömenden Gewässern bis hin zu großräumigen Hochwasserlagen. Aus dieser realen Aufgabenstellung heraus, haben eine Reihe von Feuerwehren Geräte beschafft und Einheiten aufgestellt, um bei Wassergefahren Personen retten und effektive technische Hilfe leisten zu können.
Eine der anspruchvollsten Aufgaben ist hierbei das Tauchwesen. Einzig diese Aufgabe wird bundesweit durch eine Feuerwehr–Dienstvorschrift (FwDV 8) einheitlich geregelt.
Den Wasserrettern in den Regionen fehlte eine Plattform, um ihre Erfahrungen auszutauschen und weitergehende Planungen für ihre Tätigkeit zu betreiben. Um diesen Initiativen eine „fachliche Heimat“ auf Bundesebene zu geben, hat der DFV das Thema aufgegriffen.
Die regionalen Interessen sollen durch Arbeitskreise nach folgender räumlich-organisatorischer Aufteilung gebündelt werden:
Es wurden alle Landesfeuerwehrverbände und die AGBF dazu aufgerufen, aus den einzelnen Ländern konkrete Vorschläge für Mitarbeiter der Wasserrettung in der Feuerwehr zu artikulieren, die dann in den regionalen Arbeitskreisen mitwirken. Jeder regionale Arbeitskreis entsendet dann je einen „Regionalen Vertreter“ aus FF und BF, mit einem entsprechenden Mandat zur Mitarbeit in den Arbeitskreis „Wasserrettung in der Feuerwehr“ auf Bundesebene, als Vertreter der Landes – Feuerwehrschulen wurde ein Mitarbeiter der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland – Pfalz benannt.
Hiermit hat der DFV ein Instrumentarium geschaffen, in dem die regionalen Interessen vertreten sind. Zu den Aufgaben gehören neben der Erarbeitung von Richtlinien für die Wasserrettung in den Feuerwehren die Mitarbeit in diversen Fachgremien, der Kontakt zu anderen Einrichtungen, Hilfsorganisationen und Behörden, welche mit der Aufgabe „Wasserrettung“ betraut sind und die Erarbeitung der Außendarstellung des Aufgabengebietes.
Dipl.-Ing. Ulrich Tittelbach
Leiter des Arbeitskreises Wasserrettung in der Feuerwehr